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   BGH, 18.11.2020 - XII ZB 179/20   

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https://dejure.org/2020,41493
BGH, 18.11.2020 - XII ZB 179/20 (https://dejure.org/2020,41493)
BGH, Entscheidung vom 18.11.2020 - XII ZB 179/20 (https://dejure.org/2020,41493)
BGH, Entscheidung vom 18. November 2020 - XII ZB 179/20 (https://dejure.org/2020,41493)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG, §§ 68 Abs. 3 Satz 1, 278 Abs. 1 FamFG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 und 2 FamFG, § 1903 BGB, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Geeignetheit des pauschalen Verweises des Gerichts auf die mit der Corona-Pandemie verbundenen Gesundheitsgefahren zur Rechtfertigung des Absehens von der persönlichen Anhörung des Betroffenen; Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Betreuungsbedürftigkeit des ...

  • rewis.io

    Betreuungssache: Erfordernis der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren; Absehen von der persönlichen Anhörung wegen Corona-Pandemie

  • rabüro.de

    Zur Notwendigkeit der erneuten persönlichen Anhörung des Betreuten durch das Beschwerdegericht

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 68 Abs. 3 S. 1-2; FamFG § 278 Abs. 1
    Geeignetheit des pauschalen Verweises des Gerichts auf die mit der Corona-Pandemie verbundenen Gesundheitsgefahren zur Rechtfertigung des Absehens von der persönlichen Anhörung des Betroffenen; Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Betreuungsbedürftigkeit des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betreuungsverfahren - und die erneute Anhörung durch das Beschwerdegericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das umfangreiche Vermögen des Betreuten - und der Einwilligungsvorbehalt trotz Vorsorgevollmacht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die wegen Corona ausgelassene Anhörung des Betroffenen im Betreuungsverfahren

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verfahren der Vollstreckbarerklärung einer ausländischen Umgangsrechtsentscheidung ...

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Erneute Anhörung bei geändertem Betreuerwunsch

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Absehen von einer Anhörung aufgrund eines pauschalen Verweises auf die Gefahren von Corona

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2296
  • MDR 2021, 316
  • FamRZ 2021, 303
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.10.2020 - XII ZB 235/20

    Auch in Zeiten der Corona-Pandemie kann in einem Betreuungsverfahren nur

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - XII ZB 179/20
    Der pauschale Verweis des Gerichts auf die mit der Corona-Pandemie verbundenen Gesundheitsgefahren ist nicht geeignet, das Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen zu rechtfertigen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20, juris, BGHZ 227, 161).

    b) Der pauschale Verweis des Landgerichts auf die mit der Corona-Pandemie verbundenen Gesundheitsgefahren ist nicht geeignet, das Absehen von der persönlichen Anhörung des Betroffenen zu rechtfertigen (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20 - juris Rn. 26 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

  • BGH, 12.08.2020 - XII ZB 150/20

    Verlängerung einer Betreuung - und die persönliche Anhörung im

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - XII ZB 179/20
    Das Beschwerdegericht darf nicht von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren absehen, wenn von dieser neue Erkenntnisse zu erwarten sind, was etwa dann der Fall ist, wenn das Beschwerdegericht für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage wie ein neues Sachverständigengutachten heranzieht oder der Betroffene einen gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren geänderten Betreuerwunsch mitteilt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 12. August 2020 - XII ZB 150/20, juris und vom 23. September 2015 - XII ZB 498/14, FamRZ 2016, 38).

    Das ist jedoch dann der Fall, wenn das Beschwerdegericht für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage - etwa wie hier ein neues Sachverständigengutachten - heranzieht, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 12. August 2020 - XII ZB 150/20 - juris Rn. 7 ff. mwN).

  • BGH, 23.09.2015 - XII ZB 498/14

    Betreuungssache: Erfordernis der persönlichen Anhörung des Betroffenen im

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - XII ZB 179/20
    Das Beschwerdegericht darf nicht von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren absehen, wenn von dieser neue Erkenntnisse zu erwarten sind, was etwa dann der Fall ist, wenn das Beschwerdegericht für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage wie ein neues Sachverständigengutachten heranzieht oder der Betroffene einen gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren geänderten Betreuerwunsch mitteilt (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 12. August 2020 - XII ZB 150/20, juris und vom 23. September 2015 - XII ZB 498/14, FamRZ 2016, 38).

    Neue Erkenntnisse waren von der persönlichen Anhörung des Betroffenen zudem vorliegend auch deswegen zu erwarten, weil er noch in erster Instanz eine Betreuung durch seine Angehörigen abgelehnt, zweitinstanzlich über seinen Verfahrensbevollmächtigten aber eben diese als Betreuerwunsch mitgeteilt hatte (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 23. September 2015 - XII ZB 498/14 - FamRZ 2016, 38 Rn. 6 mwN).

  • BGH, 18.10.2017 - XII ZB 213/16

    Betreuungssache: Bewirkung einer Beteiligung durch Bekanntgabe der

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - XII ZB 179/20
    Die zulässige Rechtsbeschwerde der vom Landgericht als Betreuerin abberufenen und daher rechtsbeschwerdeberechtigten (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Oktober 2017 - XII ZB 213/16 - FamRZ 2018, 197 Rn. 5) Beteiligten zu 1 ist begründet.
  • BGH, 27.07.2011 - XII ZB 118/11

    Betreuungsverfahren: Notwendige Anhörung des Betroffenen durch das

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - XII ZB 179/20
    Sofern sich die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts als zum Schutz des Vermögens des Betroffenen erforderlich erweisen sollte, wird es - wie das Landgericht zutreffend ausführt - für den Aufgabenbereich der Vermögenssorge nicht auf die Wirksamkeit der Vorsorgevollmachten ankommen (vgl. Senatsbeschluss vom 27. Juli 2011 - XII ZB 118/11 - FamRZ 2011, 1577 Rn. 11).
  • BGH, 22.08.2018 - XII ZB 180/18

    Betreuungssache: Verfahrenspflegerbestellung bei Prüfung der Aufhebung einer

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - XII ZB 179/20
    Für das weitere Verfahren weist der Senat darauf hin, dass selbst bei einem umfangreichen Vermögen des Betreuten ein Einwilligungsvorbehalt (§ 1903 BGB) nur dann angeordnet werden darf, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine Vermögensgefährdung erheblicher Art vorliegen (Senatsbeschluss vom 22. August 2018 - XII ZB 180/18 - FamRZ 2018, 1776 Rn. 12 mwN).
  • BGH, 15.08.2018 - XII ZB 10/18

    Heranziehung einer neuen, nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datierten

    Auszug aus BGH, 18.11.2020 - XII ZB 179/20
    Auch bei einem geschäftsunfähigen Betroffenen muss für die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts im Bereich der Vermögenssorge eine konkrete Gefährdung seines Vermögens durch sein aktives Tun festgestellt werden, indem er etwa vermögenserhaltende und -schützende Maßnahmen des Betreuers konterkariert oder andere vermögensschädigende Maßnahmen trifft (vgl. Senatsbeschluss vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770 Rn. 25 ff. mwN).
  • BGH, 24.02.2021 - XII ZB 503/20

    Betreuungssache betreffend die Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts: Absehen

    Dass keine Möglichkeit bestanden hätte, diesen allgemeinen Gefahren durch eine entsprechende Gestaltung der Anhörungssituation Rechnung zu tragen, lässt sich den Ausführungen des Landgerichts nicht entnehmen (vgl. dazu Senatsbeschlüsse vom 18. November 2020 - XII ZB 179/20 - FamRZ 2021, 303 Rn. 10 und vom 14. Oktober 2020 - XII ZB 235/20 - FamRZ 2021, 138 Rn. 20 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 06.10.2021 - XII ZB 205/20

    Rechtsbeschwerde wegen der nicht erfolgten persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Zieht das Beschwerdegericht in einer Betreuungssache für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage heran, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert, gebietet dies eine neue persönliche Anhörung des Betroffenen (im Anschluss an Senatsbeschlüsse vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18, FamRZ 2018, 1770 und vom 18. November 2020 - XII ZB 179/20, FamRZ 2021, 303).

    Das ist dann der Fall, wenn das Beschwerdegericht für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage heranzieht, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert (vgl. Senatsbeschlüsse vom 15. August 2018 - XII ZB 10/18 - FamRZ 2018, 1770 Rn. 11 mwN und vom 18. November 2020 - XII ZB 179/20 - FamRZ 2021, 303 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 11.01.2023 - XII ZB 106/21

    Verlängerung einer Betreuung und eines bestehenden Einwilligungsvorbehalts;

    Die Notwendigkeit eines Einwilligungsvorbehalts und der auf die Vermögenssorge bezogenen Betreuerbestellung (vgl. Senatsbeschluss vom 18. November 2020 - XII ZB 179/20 - FamRZ 2021, 303 Rn. 13) ergibt sich schon daraus, dass die Vollmacht zur Verhinderung weiterer schädigender Vermögensdispositionen des Betroffenen, wozu dieser nach den Feststellungen entschlossen ist, nicht ausreicht, weil die Vollmacht als solche den Betroffenen nicht an eigenen Geschäftsabschlüssen hindert.
  • BGH, 23.06.2021 - XII ZB 42/21

    Eneute persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren

    Das Beschwerdegericht darf nicht von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren absehen, wenn von dieser neue Erkenntnisse zu erwarten sind, was etwa dann der Fall ist, wenn das Beschwerdegericht seine Entscheidung auf eine neue Tatsachengrundlage wie eine ergänzende Stellungnahme des Sachverständigen stützt (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. November 2020 - XII ZB 179/20, FamRZ 2021, 303).

    Dies ist jedoch dann der Fall, wenn das Beschwerdegericht für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage heranzieht, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert (vgl. etwa Senatsbeschluss vom 18. November 2020 - XII ZB 179/20 - FamRZ 2021, 303 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 12.05.2021 - XII ZB 427/20

    Betreuungssache: Erforderlichkeit einer erneuten persönlichen Anhörung des

    Das Beschwerdegericht darf nicht von der erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren absehen, wenn von dieser neue Erkenntnisse zu erwarten sind, was etwa dann der Fall ist, wenn das Beschwerdegericht für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage wie ein neues Sachverständigengutachten heranzieht (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 18. November 2020 - XII ZB 179/20, FamRZ 2021, 303).

    Das ist der Fall, wenn das Beschwerdegericht für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage - etwa wie hier ein neues Sachverständigengutachten - heranzieht, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert (Senatsbeschluss vom 18. November 2020 - XII ZB 179/20 - FamRZ 2021, 303 Rn. 9 mwN).

  • BGH, 06.04.2022 - XII ZB 451/21

    A) Kommt das Beschwerdegericht in einem Betreuungsverfahren zu dem Ergebnis, dass

    Das ist dann der Fall, wenn das Beschwerdegericht - wie hier - für seine Entscheidung eine neue Tatsachengrundlage heranzieht, die nach der amtsgerichtlichen Entscheidung datiert (vgl. Senatsbeschluss vom 6. Oktober 2021 - XII ZB 205/20 - FamRZ 2022, 227 Rn. 7 mwN und vom 18. November 2020 - XII ZB 179/20 - FamRZ 2021, 303 Rn. 9 mwN).
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